Ihr Weg nach Russland: Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis (RVP) ohne Quoten und ohne Pflichtprüfungen – für Bürger aus 47 Staaten.
Am 19. August 2024 unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation das Dekret Nr. 702 „Über die humanitäre Unterstützung für Personen, die die traditionellen russischen geistigen und moralischen Werte teilen“. Es schafft eine rechtliche Grundlage für ausländische Staatsbürger, die eine neue Heimat in Russland finden möchten.
Kein Quotensystem, keine Wartelisten. Ihr Antrag wird individuell geprüft und unterliegt keinen jährlichen Obergrenzen.
Im Gegensatz zum regulären Verfahren entfallen die obligatorischen Tests in Russisch, Geschichte und Recht vollständig.
Die RVP ist der erste Schritt. Von dort führt der Weg über die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (VNZ) zur russischen Staatsbürgerschaft.
Mit der RVP dürfen Sie in Russland arbeiten, ohne eine separate Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen.
Ihre engsten Familienmitglieder können ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis im vereinfachten Verfahren beantragen.
RVP-Inhaber haben Zugang zur medizinischen Versorgung, zum Bildungssystem und zu sozialen Leistungen der Russischen Föderation.
Das Programm richtet sich an Bürger jener Staaten, deren Regierungen eine Politik verfolgen, die den traditionellen russischen Werten widerspricht. Die offizielle Liste wurde von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt.
Stand: August 2024. Die vollständige offizielle Liste kann beim russischen Konsulat erfragt werden.
Wenden Sie sich an eine russische Konsularvertretung in Ihrem Heimatland oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir klären Ihre individuelle Berechtigung und beraten Sie zu den nächsten Schritten.
Beantragen Sie ein privates Visum mit dem Zweck „Teilen gemeinsamer Werte“ beim zuständigen russischen Konsulat. Halten Sie Ihren Reisepass und die erforderlichen Unterlagen bereit.
Reisen Sie mit dem ausgestellten Visum nach Russland ein. Bei der Grenzkontrolle erhalten Sie die Migrationskarte. Registrieren Sie sich innerhalb von 7 Werktagen am Aufenthaltsort.
Stellen Sie Ihren Antrag auf die vorübergehende Aufenthaltserlaubnis (RVP) bei der zuständigen Migrationsbehörde (MVD) in Russland. Legen Sie alle erforderlichen Dokumente vor.
Die Behörde prüft Ihren Antrag. Bei positivem Bescheid erhalten Sie Ihre RVP – gültig für bis zu drei Jahre, mit dem Recht zu arbeiten und Zugang zum Sozialsystem.
Gültig für mindestens 6 Monate über das geplante Einreisedatum hinaus. Mindestens 2 freie Seiten.
4 Fotos im Format 3,5 × 4,5 cm auf mattem Papier. Aktuell, ohne Kopfbedeckung.
Medizinisches Attest über das Fehlen bestimmter Infektionskrankheiten (HIV, Tuberkulose, etc.).
Schriftliche Erklärung, dass Sie die traditionellen Werte Russlands teilen und die neoliberale Politik Ihres Heimatlandes ablehnen.
Wird bei der Einreise an der Grenze ausgestellt. Beide Teile sorgfältig ausfüllen, Durchschlag aufbewahren.
Nachweis der Registrierung am Aufenthaltsort in Russland. Innerhalb von 7 Werktagen nach Einreise erforderlich.
Alle nicht-russischen Dokumente müssen von einem zertifizierten Übersetzer ins Russische übersetzt und notariell beglaubigt werden.
Gültige Auslandskrankenversicherung mit Deckung für das Territorium der Russischen Föderation.
Sie möchten Ihre Kinder in einem Umfeld aufziehen, das traditionelle Familienwerte schützt und fördert.
Sie suchen berufliche Perspektiven in einem wachsenden Markt und möchten in einem Land leben, das Ihre Werte teilt.
Sie wollen ein Business aufbauen in einem Land mit wettbewerbsfähigen Steuern, qualifizierten Arbeitskräften und Zugang zum eurasischen Markt.
Sie suchen einen Ort mit hoher Lebensqualität, niedrigeren Lebenshaltungskosten und einer Gesellschaft, die Ältere respektiert.
Sie suchen ein kulturell reiches Umfeld mit künstlerischer Freiheit jenseits ideologischer Einschränkungen.
Sie möchten Ihren Glauben in einer Gesellschaft leben, die religiöse Traditionen und geistliche Werte aktiv schützt.
Die RVP ist erst der Anfang. Russland bietet einen klaren Pfad von der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis bis zur Staatsbürgerschaft.
Gültig für 3 Jahre. Arbeitserlaubnis inklusive. Zugang zum Sozialsystem.
Nach 1 Jahr mit RVP beantragbar. Gültig für 5 Jahre, verlängerbar. Nahezu alle Bürgerrechte.
Nach Erfüllung der Aufenthaltsdauer und Voraussetzungen. Volle Bürgerrechte und Reisefreiheit.
Nein. Für die RVP nach Erlass 702 sind keine Sprachtests erforderlich. Dennoch empfehlen wir, Grundkenntnisse zu erwerben, da sie den Alltag erheblich erleichtern.
Ja. Die RVP beinhaltet automatisch die Arbeitserlaubnis. Sie dürfen in der Region angestellt werden, in der Ihre RVP ausgestellt wurde.
Nach frühestens 1 Jahr mit RVP können Sie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis (VNZ) beantragen. Diese ist 5 Jahre gültig und verlängerbar. Danach ist der Weg zur Staatsbürgerschaft offen.
Ja. Ehepartner und minderjährige Kinder können ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis im vereinfachten Verfahren beantragen.
Sie können sich für jede Region Russlands bewerben. Die Wahl hängt von Ihren persönlichen Präferenzen und beruflichen Möglichkeiten ab.
Für die RVP und VNZ nicht. Erst bei Beantragung der russischen Staatsbürgerschaft gelten die jeweiligen Regelungen zum Doppelstaatsstatus.
Das Dekret bezieht sich auf traditionelle geistige und moralische Werte wie Familienwerte, religiöse Freiheit und kulturelle Identität, die der Antragsteller teilt und bewahren möchte.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu Ihrem Antrag.